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Mobil: 0177 420 50 64 Büro: 0203 935 66 196

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Über uns

Wir sagen Hallo.

Herzlich willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro Serdal Egritas.


Wir stehen für eine unabhängige und kompetente Begutachtung Ihres Fahrzeugs.
Als freies Sachverständigenbüro arbeiten wir werkstatt- und versicherungsunabhängig,
daher garantieren wir unseren Auftraggebern eine objektive Beurteilung der Schäden.
Ein hoher Ausbildungsstandard und stetige Weiterbildung garantiert eine hohe
Qualität unserer Gutachten.

  • Beweissicherung


  • Bewertung


  • Gutachten


Ihre Vorteile

Kostenlose Soforthilfe

wir beraten Sie gern, unverbindlich und kostenlos.

Begutachtung in ganz NRW

wir begutachten Ihr Fahrzeug in ganz NRW.

Schnell und unkompliziert

zeitnahe Termine, schnelle Bearbeitung.


Leistungen

Eine übersicht unserer Leistungen.

Wir übernehmen die Beweissicherung für Sie. Besonders bei einer unklaren Sachlage nach einem Verkehrsunfall ist eine fachgerechte Beweissicherung essenziell. Nur die vollständige Dokumentation über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Schadenersatzansprüche im vollem Umfang erstattet werden könne.

Bei Verkauf oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu Differenzen. Eine objektive Bewertung des Fahrzeugs durch unser Kfz-Sachverständigenbüro liefert eine seriöse Auskunft über den tatsächlichen Marktwert. Je nach Aufgabenstellung werden Händlereinkaufswert, Verkaufswert, Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert ermittelt.

Eine Vielzahl an Faktoren wird dabei durch uns berücksichtigt, wie z.B.: allgemeine Fahrzeugdaten, Ausstattung, werterhöhende Ein- oder Umbauten, fehlende Teile, notwendige Reparaturen oder eine Wertminderung aus Vorschäden.

Weitere Gründe für eine Fahrzeugbewertung sind z.B.: Inzahlungnahme bei einem Autohaus, Rückgabe eines Leasingfahrzeuges, Übernahme in das Firmenkapital, etc.

Wir unterstützen Ihren Verkauf bzw. Ankauf durch eine objektive und neutrale Begutachtung.

Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen sind von besonderer Bedeutung für die Beweissicherung, der Klärung von Sachverhalten und sind die Grundlage für eine optimale Schadensregulierung.

Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € "sogenannte Klein- oder Bagatell-schadengrenze", sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten.

Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort, denn nur ein entsprechend ausgebildeter Kfz-Sachverständiger ist in der Lage einen Schaden detailliert zu bewerten. Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoran-schlag, da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt.

Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort, oder am Standort des Fahrzeuges durch uns. Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.



Standorte

Hier finden Sie uns.

Verwaltung

Wanheimerstr. 66 47053 Duisburg
Tel.: 0203 - 935 66 196 Fax: 0203 - 935 66 197 Email: info@sv-egritas.de

40822 Mettmann
02104 - 957 26 43

47506 Neukirchen-Vluyn
02845 - 941 11 90

47226 Duisburg
02065 - 550 338


Postanschrift: Postfach 141835 • 47208 Duisburg


24 H erreichbar, auch Sonn- und Feiertags 0177 - 420 50 64


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Wissenswertes

Nützliche Informationen.

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen beauftragen:

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten der ihm zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger wegen der Reparatur gibt.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind seitens der gegnerischen Versicherung erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden nicht höher als 500,- bis 750,- Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

Ein Schadensfall sollte unverzüglich bei der eigenen Kaskoversicherung angezeigt werden, um Details zu der Schadensabwicklung in Erfahrung zu bringen.

Dem Versicherungsnehmer steht es oftmals nicht frei einen Sachverständigen zu beauftragen. Daher sollte vor der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen die eigene Versicherung kontaktiert werden.

Dem Versicherungsnehmer steht es ebenfalls in einer Vielzahl der Kaskoverträge nicht frei, eine freie Werkstattauswahl zu treffen. Auch bei diesem Thema sollte der Versicherungsnehmer bei der eigenen Versicherung anfragen.

Details zu der Schadensabwicklung sind abhängig von dem zugrunde gelegten Versicherungsvertrag. Pauschale Auskünfte sind daher nicht möglich!


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